E-Rechnungs-Pflicht 2024/2025
Alles was Sie über die kommende E-Rechnungs-Pflicht in Deutschland wissen müssen
Einführung: Die digitale Transformation der Rechnungsstellung
Ab dem 1. Januar 2025 ist die elektronische Rechnung (E-Rechnung) im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) in Deutschland verpflichtend. Diese gesetzliche Neuerung, eingeführt durch das Wachstumschancengesetz vom März 2024, zielt darauf ab, Prozesse zu digitalisieren, Transparenz zu erhöhen und Betrug vorzubeugen. Für kleine Unternehmen bedeutet dies eine Umstellung, die frühzeitige Planung erfordert. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Aspekte zusammen – von gesetzlichen Vorgaben bis zur praktischen Umsetzung.
1. Gesetzliche Grundlagen und Ziele
1.1 Das Wachstumschancengesetz
Das Gesetz legt fest, dass alle steuerbaren Leistungen zwischen inländischen Unternehmen (B2B) ab 2025 elektronisch abgewickelt werden müssen. Ziel ist die Harmonisierung mit EU-Standards und die Vorbereitung auf das geplante elektronische Meldesystem im Rahmen der EU-Initiative ViDA (VAT in the Digital Age), das ab 2030 umgesetzt werden soll.
1.2 EN 16931: Die europäische Norm
Eine E-Rechnung muss im strukturierten Datenformat gemäß der Norm EN 16931 erstellt werden. Dies ermöglicht die automatische Verarbeitung durch Buchhaltungssysteme. Gängige Formate sind:
- XRechnung: Standard im öffentlichen Sektor.
- ZUGFeRD: Hybridformat (PDF + XML), nutzerfreundlich für KMU.
Hinweis: PDFs gelten ab 2025 nicht mehr als E-Rechnung, sondern als „sonstige Rechnung“.
2. Wer ist betroffen?
2.1 Pflicht zur Ausstellung und zum Empfang
- Ausstellungspflicht: Betrifft alle inländischen B2B-Umsätze, unabhängig von der Unternehmensgröße.
- Empfangspflicht: Alle Unternehmen – auch Kleinunternehmer – müssen E-Rechnungen ab 2025 empfangen und verarbeiten können.
- Ausnahmen:
- Umsätze an Privatpersonen (B2C).
- Kleinbetragsrechnungen unter 250 €.
- Steuerfreie Leistungen (z. B. ärztliche Behandlungen).
2.2 Kleinunternehmer (§19 UStG)
Kleinunternehmer (Jahresumsatz ≤ 25.000 €) sind von der Ausstellungspflicht befreit, müssen aber E-Rechnungen empfangen.
3. Übergangsfristen: Zeit zur Anpassung
Der Gesetzgeber sieht gestaffelte Fristen vor, um kleinen Unternehmen die Umstellung zu erleichtern:
| Jahr | Regelung für Rechnungsaussteller | | ------------- | ------------------------------------------------------------------------------------------- | | 2025–2026 | Papier- und PDF-Rechnungen noch zulässig, sofern der Empfänger zustimmt. | | 2027 | Unternehmen mit Vorjahresumsatz < 800.000 € dürfen weiterhin sonstige Rechnungen versenden. | | 2028 | Volle Pflicht zur E-Rechnung für alle Unternehmen. |
Wichtig: Der Empfang von E-Rechnungen ist ab 2025 ohne Übergangsfrist verpflichtend!
4. Technische Anforderungen und Umsetzung
4.1 IT-Infrastruktur
- Empfang: Einrichtung eines E-Mail-Postfachs (z. B. rechnung@unternehmen.de) für den automatisierten Eingang.
- Verarbeitung: Nutzung von Buchhaltungssoftware, die XRechnung/ZUGFeRD unterstützt (z. B. DATEV, Lexware).
- Archivierung: Revisionssichere Speicherung im Originalformat für mindestens 8 Jahre gemäß GoBD.
4.2 Tools der Finanzverwaltung
- ELSTER-Viewer: Kostenloses Tool zur Anzeige von XML-basierten E-Rechnungen.
- Quba-Viewer: Empfohlen vom Forum elektronische Rechnung Deutschland.
5. Praktische Schritte für kleine Unternehmen
5.1 Prozessanalyse und Schulung
- Bestandsaufnahme: Prüfen Sie aktuelle Rechnungsprozesse und identifizieren Sie Medienbrüche.
- Schulungen: Sensibilisieren Sie Mitarbeiter für die neuen Formate und Workflows.
5.2 Implementierung
- Softwareauswahl: Hybride Formate wie ZUGFeRD eignen sich für den Einstieg, da sie mit PDFs kombiniert werden können.
- Testphase: Simulieren Sie den Versand und Empfang von E-Rechnungen mit Partnern.
5.3 Dokumentation
Erstellen Sie eine Verfahrensdokumentation, die den Umgang mit E-Rechnungen regelt – von der Erstellung bis zur Archivierung.
6. Risiken und häufige Fehler
- Kostenlose Online-Tools: Vermeiden Sie unsichere Drittanbieterlösungen, die Daten auf externen Servern speichern.
- Falsche Archivierung: Ausdrucke ersetzen nicht die elektronische Aufbewahrung! Nutzen Sie zertifizierte Dokumentenmanagementsysteme (DMS).
7. Unterstützungsangebote
- IHK-Sprechstunden: Kostenlose Beratung für Mitglieder (z. B. IHK Köln).
- Förderprogramme: Einige Bundesländer subventionieren die Umstellung (z. B. Hessen).
- Steuerberater: Unterstützen bei der Integration in bestehende Systeme.
8. Ausblick: EU-weite Entwicklungen
Die E-Rechnung ist Teil der EU-Initiative ViDA, die bis 2030 ein einheitliches Meldesystem für Umsatzsteuerdaten vorsieht. Deutschland folgt damit Ländern wie Italien, das bereits Vorreiter ist.
Checkliste zur Umsetzung
- Prüfen Sie, ob Ihre Software E-Rechnungen unterstützt.
- Schulen Sie Mitarbeiter bis Q4/2025.
- Richten Sie ein separates E-Mail-Postfach für Rechnungen ein.
- Testen Sie den Versand mit einem Lieferanten.
- Implementieren Sie ein GoBD-konformes Archivierungssystem.
Fazit
Die E-Rechnungspflicht mag zunächst komplex erscheinen, bietet jedoch langfristig Chancen: geringere Fehlerquoten, schnellere Zahlungsabwicklungen und Kosteneinsparungen. Nutzen Sie die Übergangsfristen, um Ihre Prozesse schrittweise anzupassen, und greifen Sie auf bewährte Tools und Beratungsangebote zurück.
Weitere Ressourcen:
Stand: Februar 2025